BEIBLATT

ZUM REGLEMENT FÜR DIE DIPLOMPRÜFUNGEN UND DIE ZULASSUNGSPROFUNGEN

 

ANMELDUNG

Termine:

  1. für die Frühjahrsprüfungen bis spätestens    1. Dezember
  2. für die Herbstprüfungen bis spätestens         1. Juni
  3. für ausserordentliche Prüfungen                    jederzeit

Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Anmeldeformulare sind vom Zentralsekretariat schriftlich anzufordern. Sie sind genau und vollständig auszufüllen und unter Beilage aller geforderten Unterlagen an die Prüfungsleitung einzusenden.

Die bestandene Zulassungsprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Lehrdiplom-Prüfung. Der theoretische Teil der Zulassungsprüfung entfällt, wenn beim SMPV keine Anmeldung zur theoretischen Prüfung vorgesehen ist.

 

GEBÜHREN

Die Prüfungsgebühren sind gleichzeitig mit der Anmeldung an die Zentralkasse des SMPV (Postcheckkonto Zürich 80-643-8) einzuzahlen.
Ausnahme: Für Nachprüfungen in einzelnen Theoriefächern ist der Betrag innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

  1. Zulassungsprüfung für das Lehrdiplom
       a) volle Prüfung                          Fr. 300.-
       b) praktische Prüfung allein      Fr. 300.-
       c) theoretische Prüfung allein   Fr. 50.-

  2. Zwischenprüfung                          Fr. 300.-

  3. Lehrdiplomprüfungen der Instrumentalfächer und des Sologesangs
       a) theoretische Teilprüfung       Fr. 600.-
       b) praktische Teilprüfung          Fr. 550.-
       c) pädagogische Teilprüfung    Fr. 550.-

  4. Diplomprüfungen für Theorielehrer und Chorleiter    Fr. 1250.-
    Kandidaten für das Chorleiterdiplom, welche
    die theoretische Prüfung bereits absolviert haben      Fr. 850.-

  5. Diplom der künstlerischen Reife                                   Fr. 1250.-
    Zulassungsprüfung Diplom künstlerische Reife           Fr. 400.-

  6. Rekapitulationsprüfung                 Fr. 400.-

Für jede ausserordentliche Teilprüfung wird ein Zuschlag von Fr. 250.-- erhoben,
für eine ausserordentliche schriftliche Theorieprüfung ein solcher von Fr. 300.--.

Für eine ausserordentliche Zulassungsprüfung beträgt der Zuschlag Fr. 100.--.

 

REIFEPRÜFUNG

Organisation und Durchführung des Konzertabends zur Erlangung des Diploms der künstlerischen Reife (Lokal, Instrumentenbenützung, Propaganda, usw.) gehen zu Lasten der Kandidatin/des Kandidaten. Anderseits fällt ihr/ihm ein eventueller Erlös aus dem Verkauf der Eintrittskarten zu. Es steht ihr/ihm frei, sich mit der zuständigen Ortsgruppe in Verbindung zu setzen. Das Konzertprogramm muss rechtzeitig in der Schweizer Musikzeitung (SMPV-Mitteilungen) veröffentlicht werden (gratis). Ort und Datum des Konzerts werden in Verbindung mit der Prüfungsleitung bestimmt. Allfällige Übernachtungskosten der Experten gehen ebenfalls zu Lasten der Kandidaten.

 

ZURÜCKZIEHUNG DER ANMELDUNG

Abmeldungen und Verschiebungsgesuche auf eine spätere Prüfungsperiode werden nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses bewilligt. In diesem Falle werden die Prüfungsgebühren (abzüglich Fr. 50.--) zurückerstattet oder gutgeschrieben. Bei Absagen ohne ärztliches Zeugnis verfällt die Prüfungsgebühr; doch steht es der Prüfungsleitung frei, in Härtefällen einen Teilbetrag zurückzuerstatten.

 

Verbindliche Auskünfte in Prüfungsangelegenheiten erteilt nur die Prüfungsleitung:

  1. für die Region Nordwestschweiz (Kantone Basel, Bern, Solothurn, Aargau):

    RITA WOLFENSBERGER, Rietstr. 107, 8200 Schaffhausen
    Tel. (052) 624 51 63 - Fax (052) 624 51 64


  2. für die übrige Deutschschweiz:

    WERNER MISTELI, Moussonstr. 14, 8044 Zürich
    Tel. (01) 251 49 27 - Fax(01) 251 49 63

Sämtliche die Prüfungen betreffenden Korrespondenzen, insbesondere die Anmeldungen, sind an die zuständige Prüfungsleitung zu richten.

Juni 1998