BEIBLATT
ZUM REGLEMENT FÜR DIE DIPLOMPRÜFUNGEN UND DIE ZULASSUNGSPROFUNGEN
ANMELDUNG
Termine:
Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Anmeldeformulare sind vom Zentralsekretariat schriftlich anzufordern. Sie sind genau und vollständig auszufüllen und unter Beilage aller geforderten Unterlagen an die Prüfungsleitung einzusenden.
Die bestandene Zulassungsprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Lehrdiplom-Prüfung. Der theoretische Teil der Zulassungsprüfung entfällt, wenn beim SMPV keine Anmeldung zur theoretischen Prüfung vorgesehen ist.
GEBÜHREN
Die Prüfungsgebühren sind gleichzeitig mit der Anmeldung
an die Zentralkasse des SMPV (Postcheckkonto Zürich 80-643-8) einzuzahlen.
Ausnahme: Für Nachprüfungen in einzelnen Theoriefächern ist der Betrag
innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Für jede ausserordentliche Teilprüfung
wird ein Zuschlag von Fr. 250.-- erhoben,
für eine ausserordentliche schriftliche Theorieprüfung ein solcher
von Fr. 300.--.
Für eine ausserordentliche Zulassungsprüfung beträgt der Zuschlag Fr. 100.--.
REIFEPRÜFUNG
Organisation und Durchführung des Konzertabends zur Erlangung des Diploms der künstlerischen Reife (Lokal, Instrumentenbenützung, Propaganda, usw.) gehen zu Lasten der Kandidatin/des Kandidaten. Anderseits fällt ihr/ihm ein eventueller Erlös aus dem Verkauf der Eintrittskarten zu. Es steht ihr/ihm frei, sich mit der zuständigen Ortsgruppe in Verbindung zu setzen. Das Konzertprogramm muss rechtzeitig in der Schweizer Musikzeitung (SMPV-Mitteilungen) veröffentlicht werden (gratis). Ort und Datum des Konzerts werden in Verbindung mit der Prüfungsleitung bestimmt. Allfällige Übernachtungskosten der Experten gehen ebenfalls zu Lasten der Kandidaten.
ZURÜCKZIEHUNG DER ANMELDUNG
Abmeldungen und Verschiebungsgesuche auf eine spätere Prüfungsperiode werden nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses bewilligt. In diesem Falle werden die Prüfungsgebühren (abzüglich Fr. 50.--) zurückerstattet oder gutgeschrieben. Bei Absagen ohne ärztliches Zeugnis verfällt die Prüfungsgebühr; doch steht es der Prüfungsleitung frei, in Härtefällen einen Teilbetrag zurückzuerstatten.
Verbindliche Auskünfte in Prüfungsangelegenheiten erteilt nur die Prüfungsleitung:
Sämtliche die Prüfungen betreffenden Korrespondenzen, insbesondere die Anmeldungen, sind an die zuständige Prüfungsleitung zu richten.
Juni 1998