SCHWEIZERISCHER MUSIKPÄDAGOGISCHER
VERBAND
SMPV
REGLEMENT
FÜR DIE
LEHRDIPLOM-PRÜFUNGEN
Schweizerischer
Musikpädagogischer Verband
SMPV
REGLEMENT FÜR DIE LEHRDIPLOM-PRÜFUNGEN
Zulassungsprüfung
Zwischenprüfung
Lehrdiplom-Prüfungen
-
Voraussetzungen
-
Termine, Anmeldungen, Gebühren
- Organisation
- Prüfungsordnung
A. Theoretischer
Teil
B. Praktischer
Teil
C. Pädagogischer
Teil
D. Dauer
der einzelnen Prüfungen
Rekapitulationsprüfung
Diplom
für Gehörbildung/SoIfège
Der Schweizerische Musikpädagogische Verband SMPV
veranstaltet gemäss § 3, lit. b der Statuten Fachprüfungen zum Erwerb eines
Musik-Lehrdiploms.
Für diese Prüfungen gelten die folgenden Bestimmungen.
Sie werden durch eine Studien-ordnung ergänzt, die Einzelheiten über Obligatorien,
Termine, Anmeldungen, Gebühren usw. enthält.
Für den theoretischen und den pädagogischen Teil
der Lehrdiplomprüfungen geben das einschlägige Vademecum und das instrumentenspezifische
Vademecum detaillierte Auskunft über die Anforderungen. Sie können beim Verbandssekretariat
bezogen werden.
Zulassungsprüfung
Die Zulassung zur Lehrdiplom-Prüfung setzt die Ablegung
einer Zulassungsprüfung voraus. Der Entscheid der Expertenkommission erfolgt
dabei nur mit ,,Ja" oder ,,Nein". Im positiven Fall können die Kandidaten frühestens
nach vier, spätestens nach acht Semestern zur theoretischen und frühestens nach
vier, spätestens nach zehn Semestern zur praktischen und nach elf Semestern
zur pädagogischen Prüfung antreten. In besonderen Fällen können Ausnahmen für
ein früheres oder späteres Ablegen der Diplom-Prüfung bewilligt werden. Nach
bestandener Zulassungsprüfung ist das Berufsstudium bei Mitgliedern des SMPV
zu absolvieren.
Die Zulassungsprüfung haben alle Bewerber in denjenigen
Fächern zu bestehen, in denen sie beim SMPV die Diplomprüfung abzulegen wünschen
(theoretische und/oder praktische Prüfung). Über Ausnahmen entscheidet der Zentralvorstand.
Eine etwa einsemestrige Vorbereitung bei einem Theorielehrer
wird empfohlen.
Anmeldeformulare sind beim Verbandssekretariat
zu beziehen. Letzte Anmeldetermine sind der 1. Juni und der 1. Dezember. Verspätete
Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Prüfungsordnung
Die Prüfungen finden in der Regel nach Herbst-
und Frühjahrsanfang statt. Ort und Zeit werden von der Prüfungsleitung bestimmt
und rechtzeitig bekanntgegeben. Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus
der Prüfungsleitung, dem Experten/der Expertin des Faches und dem/der vom Zentralvorstand
delegierten Experten/Expertin.
A. Prüfung in Theorie
1. Gehörbildung (schriftlich)
- Intervalle auf- und abwärts sowie im Zusammenklang
- Akkorde: Dur- und Moll-Dreiklänge (auch in Sext-
und Quart-sext-Akkordstellung), verminderte und übermässige Dreiklänge. Dominant-
und verminderte Septimen-Akkorde nur in Grundstellung. Die Akkorde werden
zum Teil auch in weiter Lage gespielt.
- Musikdiktate: einstimmig: einfache, modulierende
Melodie harmonisch: leitereigene Stufen- oder Funktionsfolge in Grundstellung
(Kadenz) rhythmisch-metrisch: Notation eines Beispiels
2. Beliebige Begleitung einer kurzen, volksliedartigen
Melodie (Erkennen der harmonischen Grundlage)
B. Praktische Prüfung
Vortrag von zwei Werken oder einzelnen Sätzen in
unterschiedlicher Stilrichtung und Technik nach freier Wahl; Dauer höchstens
15 Min.
Leichtes Blattspielstück
Vom-Blatt-Singen eines einfachen Melodieabschnittes,
Wiedergabe eines vorgelegten Rhythmusbeispiels durch Sprechen.
C. Besprechung
Beratung der Prüfungskommission und Gespräch mit
dem Kandidaten/der Kandidatin, wobei diesem/dieser im Fall eines negativen Ausgangs
auch mitgeteilt wird, ob und wann ihm/ihr eine neuerliche Anmeldung zur Aufnahmeprüfung
empfohlen werden kann. Die Prüfung kann auch bei negativer Empfehlung einmal
wiederholt werden.
Nach bestandener Prüfung erhalten die Kandidaten
einen Fragebogen und ein Informationsblatt zwecks Förderung der Kontakte während
der Studienzeit, sowie das Testatheft (siehe II, 6c des Diplom-Reglements).
Gegen eine jährliche Gebühr erhalten sie regelmässig das Mitteilungsblatt/Bulletin/Bolletino
SMPV/SSPM.
Zwischenprüfung
Die praktische Zwischenprüfung ist obligatorisch
und soll spätestens 4 Semester vor der praktischen Prüfung abgelegt werden.
An der Zulassungsprüfung kann das Prüfungsgremium die Zwischenprüfung erlassen.
An dieser Prüfung haben die Kandidaten zwei bis drei selbst-gewählte Stücke
mit einer Gesamtspieldauer von 15 bis 20 Minuten vorzutragen, sowie ein vom
Fachexperten bestimmtes, neu einstudiertes Stück von fünf bis sechs Minuten
Spieldauer (Vorbereitungszeit: 2 Monate). Ferner wird ein mittelschweres Stück
zum Vom-Blatt-Spielen vorgelegt. Die Prüfung wird nicht benotet. Im Falle des
Nichtbestehens kann sie einmal wiederholt werden.
Eine Zwischenprüfung in Musiktheorie kann
von Kandidaten oder deren Theorielehrern jederzeit beantragt werden.
Literatur zur Auswahl:
Kolneder: ,,Singen-Hören-Schreiben", Übungshefte
2+3 (Schott) - Cornago: Cento Solfeggi cantati (Carisch) - ,,Solfège des Solfèges"
Vol. IE.(Lemoine) - Pozzoli: Guida teorico-pratica, ab S. 18 ff (Ricordi) -
Mackamul: Lehrbuch für Gehörbildung (Bärenreiter)
Diplomprüfung
I.
Voraussetzungen
- Zur Prüfung zugelassen werden Bewerber, die
ihre Berufsstudien (Hauptfach, theoretische und pädagogische Fächer) bei Verbandsmitgliedern
absolviert haben, die als Berufsausbildner akkreditiert sind oder ihre Akkreditierung
beantragt haben. (Theorielehrpersonen: Theorielehrerdiplom genügt). Die Lehrpersonen
bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit dieser Angaben. Die Anmeldung
zur Theorieprüfung und das verlangte Zeugnis dürfen nur von diplomierten oder
akkreditierten Theorielehrpersonen unterzeichnet werden. Über Ausnahmen entscheidet
der Zentralvorstand.
- Für die Zulassung ist das Bestehen der Zulassungsprüfung
und der praktischen Zwischenprüfung erforderlich.
- Die Bewerber sollen bei der Anmeldung zur Diplomprüfung
das 19. Altersjahr zurückgelegt haben.
- Bewerber, die sich ohne Erfolg einer Prüfung
unterzogen haben, können erst nach Jahresfrist ein zweites und letztes Mal
zur Prüfung zugelassen werden. Die Prüfungskommission kann aber in Ausnahmefallen
eine kürzere Frist gewähren.
II.
Termine, Anmeldung, Gebühren
- Die ordentlichen Prüfungen finden im Frühjahr
(in der Regel 15. April bis 30. Juni) und im Herbst (in der Regel 5. Oktober
bis 20. Dezember) statt. Die Termine werden von der Prüfungsleitung festgesetzt.
Zu anderen Zeiten können auf Wunsch und unter besonderen Umständen ausserordentliche
Prüfungen angesetzt werden. Für diese sind besondere Gebühren zu entrichten.
- Die Anmeldungen für die Frühjahrsprüfungen haben
bis zum 1. Dezember des Vorjahres, diejenigen für die Herbstprüfungen bis
zum 1. Juni zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Anmeldungen für ausserordentliche Prüfungen können jederzeit eingereicht werden.
Die Anmeldeformulare müssen neben dem Lebenslauf Angaben über den allgemeinen
und den musikalischen Bildungsgang enthalten.
- Für jede Teilprüfung ist ein gesondertes Anmeldeformular
auszufüllen. Der ersten eingereichten Anmeldung für eine Teilprüfung ist der
Ausweis über die bestandene Zulassungsprüfung und die praktische Zwischenprüfung
beizulegen.
- Die Bewerber für den praktischen Teil (siehe
III/2) haben das genaue, von der Hauptfachlehrperson unterzeichnete Repertoire
einzureichen, das Werke der wichtigsten Epochen mit Einschluss des 20. Jahrhunderts
und mindestens ein Werk eines Schweizer Komponisten enthalten muss. Empfohlen
wird ferner die Angabe möglicher Partner-Instrumente für Kammermusik. Bei
ungenügendem oder zu kleinem Repertoire kann die Prüfungsleitung die Anmeldung
zurückweisen.
- Bei der Anmeldung zur pädagogischen Prüfung
muss die Didaktik- oder Hauptfachlehrperson (sofern diese die didaktische
Ausbildung übernimmt) bestätigen können, dass der Kandidat/die Kandidatin
unter ihrer Aufsicht einen Schüler/eine Schülerin während mindestens anderthalb
Jahren unter ihrer Betreuung selbständig unterrichtet hat. Der Besuch der
Begleitenden Didaktik inkl. Theoriesamstage des SMPV oder eine gleichwertige
pädagogisch-didaktische Ausbildung an einem vom SMPV anerkannten Institut
ist obligatorisch.
- Der Anmeldung sind beizulegen:
a) In verschlossenem Couvert eine ausführliche Beurteilung der Lehrer über
die Befähigung des Kandidaten/der Kandidatin in Theorie, Hauptfach
und Pädagogik.
b) Kopien der Zeugnisse über die allgemeine und die musikalische Bildung.
c) Das von den Lehrern und Kursleitern unterzeichnete
Testatheft.
- Die Gebührenansätze sind der Studienordnung
zu entnehmen.
- Abmeldungen und Verschiebungsgesuche auf eine
spätere Prüfungsperiode werden nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses bewilligt.
In diesem Falle werden die Prüfungsgebühren (abzüglich Fr. 50.--) zurückerstattet
oder gutgeschrieben. Bei Absagen ohne ärztliches Zeugnis verfällt die Prüfungsgebühr;
doch steht es der Prüfungsleitung frei, in Härtefallen einen Teilbetrag zurückzuerstatten.
III. Organisation
- Die Prüfungen werden von der Prüfungsleitung
und der aus drei Mitgliedern bestehenden Prüfungskommission abgenommen. Einer/eine
der Experten ist vom Zentralvorstand delegiert. Bei den Theorieprüfungen prüfen
die beiden andern Experten, bei den beiden andern Prüfungen ist einer/eine
Experte/Expertin des betreffenden Faches.
- Die Prüfung für Kandidaten der Instrumentalfächer
und des Sologesangs gliedert sich in drei Teile:
a) theoretischer Teil (Gehörbildung, Akustik, Instrumentenkunde, Harmonie-
und Satzlehre, Formenlehre, Analyse, Musikgeschichte, Stilkunde und Hausarbeit)
b) praktischer Teil (Instrument, Sologesang)
c) pädagogischer Teil (Schülerbericht, Hausarbeit, Lektion, Lehrprobe, mündliche
Prüfung und Klavier im Nebenfach)
Das Bestehen der theoretischen Teilprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung
zur praktischen und pädagogischen Prüfung.
Die praktische Teilprüfung darf frühestens ein halbes Jahr und muss spätestens
drei Jahre nach der theoretischen Prüfung abgelegt werden.
Wird dieser Zeitraum überschritten, muss in den theoretischen Fächern eine
einstündige, mündliche Rekapitulationsprüfung in Gehörbildung, Harmonielehre,
Musikgeschichte und Formenlehre abgelegt werden. Diese findet in der Regel
ein halbes Jahr vor der praktischen Prüfung statt. Die Rekapitulationsprüfung
wird mit ,,bestanden" oder ,,nicht bestanden" bewertet. Im letzteren Falle
kann sie einmal wiederholt werden. Für das Diplomprädikat sind nach bestandener
Rekapitulationsprüfung einzig die Noten der seinerzeitigen Theorieprüfung
gültig (siehe Anhang Seite 36).
In der Regel werden im Abstand eines Semesters zuerst die praktische, dann
die pädagogische Prüfung abgelegt. In Ausnahmefällen kann die Frist auf zwei
Semester erstreckt werden oder es können beide Teile innerhalb derselben Prüfungsperiode,
jedoch getrennt, absolviert werden.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der
drei Teile (2a, 2b, 2c) mindestens die Durchschnittsnote 4 erreicht wurde.
Es gelten jedoch folgende Sonderbestimmungen:
a) Haben Kandidaten in einem Fach des theoretischen Teils eine Note unter
3,5 oder in zwei Fächern eine Note unter 4 erhalten, so muss die Prüfung nur
in den betreffenden Fächern wiederholt werden, wenn der Durchschnitt der Noten
4 oder mehr beträgt. Gehörbildung, Tonsatz, Formenlehre und Analyse werden
schriftlich und mündlich gesondert benotet. Akustik und Instrumentenkunde
schriftlich und Musikgeschichte und Stilkunde mündlich werden ebenfalls gesondert
benotet.
b) Im praktischen Teil muss für Technik und Vortrag rnindestens je die Note
4 erreicht werden; andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
c) Ist in einer der Lektionen die Note 4 nicht erreicht, so muss sie wiederholt
werden, wenn der Gesamtdurchschnitt der pädagogischen Prüfung 4 oder mehr
beträgt. Eine nicht bestandene Teilprüfung muss als Ganzes wiederholt werden.
- Nach den bestandenen Prüfungen erhält der Bewerber
ein Diplom sowie ein Beiblatt mit den erreichten Zensuren. Das Prädikat ergibt
sich aus dem Durchschnitt der einfach berechneten Noten in den drei Hauptteilen.
Die Prädikate lauten:
mit Auszeichnung 5,75 - 6
sehr gut 5,25
- 5,74
gut 4,75
- 5,24
4
- 4,74
Das Diplom ist in der Regel den staatlichen Lehrdiplomen der schweizerischen
Konservatorien gleichgestellt. Es berechtigt zum Eintritt in den SMPV als
Aktiv-Mitglied.
- Die schriftlichen Arbeiten der Bewerber und
die Zensurtabellen kommen zu den Akten. Schülerbericht und Hausarbeiten können
auf Ersuchen des Kandidaten zurückgegeben werden.
- Zu näheren Auskünften über das Prüfungsergebnis
an den Bewerber, seine Angehörigen oder seine Lehrer sind einzig die Prüfungsleitung
und allenfalls der Zentralpräsident berechtigt, aber nicht verpflichtet.
- Die Teilnahme der Theorie-, Hauptfach- und
Didaktiklehrpersonen der Kandidaten an den Prüfungen und deren Auswertung
wird erwartet. Die Hauptfachlehrperson
ist Mitunter-zeichner des Diploms. Über die Zulassung von weiteren Zuhörern
entscheidet auf vorherige Anfrage hin die Prüfungsleitung in Verbindung mit
dem Zentralpräsidenten. Die Beratung findet ohne allfällige Zuhörer statt.
- Wünscht ein Kandidat, die praktische und pädagogische
Diplom-Prüfung beim SMPV zu absolvieren, nachdem er an einer vom SMPV anerkannten
Ausbildungsstätte bereits die ganze theoretische Teilprüfung nach den dort
geltenden Normen bestanden hat, so wird ihm diese unter Berücksichtigung der
unter III,2 gesetzten Fristen angerechnet. Die pädagogische Prüfung muss beim
SMPV abgelegt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Zentralvorstand.
- Hat ein Kandidat beim SMPV oder an einer vom
SMPV anerkannten Ausbildungsstätte ein Lehrdiplom erworben und wünscht, sich
in einem anderen Fach einer Diplomprüfung zu unterziehen, so wird ihm der
theoretische Teil der früheren Prüfung angerechnet. Ausländische Prüfungen
können nur in besonderen Fällen aufgrund der Einsicht in die Unterlagen anerkannt
werden.
- Gegen Entscheide der Prüfungskommission kann
ein Kandidat innerhalb von 30 Tagen beim Zentralvorstand Rekurs erheben. Der
Antrag hat eine schriftliche Begründung zu enthalten.
IV.
Prüfungsordnung
A.
Theoretischer Teil
Vorbemerkung:
Dieser Teil setzt in seinen einzelnen Gebieten
die Kenntnis der allgemeinen Musiklehre voraus. Die Kenntnisse in Artikulations-,
Phrasierungs- und Verzierungslehre sind erst in der praktischen und pädagogischen
Prüfung nachzuweisen.
- Gehörbildung
Schriftlich (nach Diktat):
Die Beispiele werden der Literatur entnommen.
a) Melodie
b) Zweistimmiger polyphoner Satz
c) Akkordischer Satz
d) Rhythmus
e) Heraushören von Fehlern
Mündlich:
a) Vom-Blattt-Singen zweier Melodien in verschiedenen Schlüsseln inkl. C-Schlüssel
b) Singen von Intervallen, Akkorden und Skalen von einem beliebigen Ton aus,
auf- und abwärts
c) Bestimmen von Intervallen, Akkorden und Akkordfolgen d) Rhythmusübungen
- Akustik und Instrumentenkunde (nur schriftlich)
a) Grundbegriffe der musikalischen Akustik und Elektroakustik (siehe Vademecum)
b) Bau und Funktionsweise der heute gebräuchlichen Instrumente, Gründzüge
ihrer Spieltechnik, Stimmung, Tonumfang und Notation (transponierende Instrumente);
Kenntnis gebräuchlicher Partiturbilder
- Tonsatz
Schriftlich:
(Die Aufgaben werden der Literatur entnommen)
a) Eine zweistimmige kontrapunktische Aufgabe
b) Eine Harmonisierungsaufgabe
c) Eine Bearbeitung oder ein Arrangement oder Komponieren eines zwei- oder
dreistimmigen Satzes in einem Stil des 20. Jahrhunderts (als Hausaufgabe)
In allen Bereichen stehen den Kandidaten mindestens drei verschiedenartige
Aufgaben zur Auswahl.
Mündlich und am Klavier (oder auf der Gitarre oder auf dem Akkordeon):
a) Spielen eines bezifferten Basses aus der Generalbass-Zeit
b) Harmonisieren einer Melodie in beliebigem Satz
Vorbereitungszeit für a) und b): 1/2 Stunde
c) Spielen von Kadenzen nach Stufendiktat, Ausführen von Modulationen, Auflösen
chromatischer Akkorde
- Formenlehre und Analyse
Schriftlich (ohne Instrument):
Formale, thematische, satztechnische und harmonische Analyse einer vorgelegten
Komposition
Mündlich:
Formale, thematische, satztechnische Analyse,
Erläutern harmonischer Zusammenhänge von Kompositionen oder Kompositionsfragmenten
aus verschiedenen Stilbereichen und in verschiedenen Satztechniken mit Einschluss
des 20. Jahrhunderts.
Vorbereitungszeit: 1/2 Stunde
- Musikgeschichte (mündlich):
a) Allgemeiner Überblick
b) Eingehendere Prüfung in einem von den Kandidaten gewählten Gebiet
- Höranalyse und Stilkunde (mündlich):
a) Harmonische, satztechnische, formale und stilgeschichtliche Analyse von
Werken aus verschiedenen Epochen anhand von Tonträgern
b) Kenntnis verschiedener Kompositions- und Tonsysteme bis zur Gegenwart
- Hausarbeit Die Kandidaten haben aus drei zur
Wahl gestellten, im Mitteilungsblatt veröffentlichten Themen aus dem Bereich
der Musikgeschichte und Formenlehre innerhalb von sechs Monaten eine Hausarbeit
zu schreiben, die der Prüfungsleitung in drei Exemplaren abzuliefern ist.
Die Richtzahl für den Umfang beträgt maximal 20 Schreibmaschinenseiten bei
mittlerem Zeilenabstand (ausgenommen Notenbeispiele). 9 Die schriftlichen
Arbeiten in Musikdiktat, Tonsatz, Formenlehre und Analyse sowie Akustik und
Instrumentenkunde finden einige Wochen vor der mündlichen Prüfung an zwei
Tagen unter Aufsicht statt.
Zeit für die schriftlichen Prüfungen:
Diktat: 2
Stunden inkl. 1/4 Stunde Pause
Formenlehre und Analyse: 3
Stunden
Tonsatz: 3
Stunden
Akustik und Instrumentenkunde: 1 Stunde
B. Praktischer Teil
Die Prüfungsaufgaben sollen nach Rücksprache mit
der Hauptfachlehrperson festgelegt werden.
Auf den folgenden Seiten werden die Anforderungen
und die Prüfungsbeschreibung, sowie angaben über den Schwierigkeitsgrad des
Prüfungsrepertoires beschrieben.
Diese Seiten sind für das Panflötenstudium uninteressant.
Deshalb sind nur die Anforderungen für Quer- und Panflöte aufgeführt. Die anderen
Instrumente werden in folgender Gruppen und Reihenfolge beschrieben:
- Tasteninstrumente
Klavier
Cembalo
Orgel
Zusatzdiplom Clavichord
Zusatzdiplom Hammerflügel
Akkordeon
- Streichinstrumente
Violine
Viola
Violincello
Kontrabass
Viola da Gamba
- Blasinstrumente
Blockflöte
Querflöte
Oboe
Klarinette
Saxophon
Fagott
Horn
Trompete
Posaune
Tuba
Es-Horn
Euphonium
Cornet
Panflöte
- Schlagzeug
- Zupfinstrumente
Gitarre
Laute
Mandoline
- Sologesang
Querflöte
Anforderungen
Vorbildung in Technik und Vortrag, wie sie für die
Beherrschung von Kompositionen folgenden musikalischen und technischen Schwierigkeitsgrades
erforderlich ist:
Barock:
Deutschland: J.S.Bach: 7 Sonaten. Händel: 11 Sonaten.
Telemann: Meth. Sonaten
Frankreich: Blavet, Boismortier, Leclair,
Hotteterre
Italien: Locatelli, Platti, Veracini, Vivaldi
England: Roseingrave, Stanley
Suiten-Konzerte: J.S.Bach, Telemann, Hotteterre, Blavet, Vivaldi
Flöte allein: Telemann: Fantasien. J.S.Bach, Marais
Vorklassik:
C.Ph.E. Bach, Benda, Fritz, Krebs, Quantz
Klassik/Romantik:
Haydn, Mozart, Beethoven, Hummel, Schubert, Reinecke,
Reicha, Rossini
Flötenkonzerte 18./19. Jh: Haydn, Mozart, Gluck, Hoffmeister, Quantz,
Reinecke, Devienne, Leclair, Blavet, Toulu, Demersseman, Danzi, Boccherini,
Pergolesi
Flöte allein: C.Ph.E.Bach, Stamitz, Kuhlau
Virtuose Flötenmusik Böhm, Doppler, Popp, Chaminade, Ganne, Fauré, Godard,
Hüe, Genin, Enesco
Werke 20. Jh. (1. Hälfte):
Binet, Hindemith, Burkhard, Karg-Elert, Martin,
Poulenc, Roussel, Dutilleux, Ibert, Sancan, Pistan, Denissow
Werke 20. Jh. (2. Hälfte):
Huber, Kelterborn, Messiaen, Fukushima, Bennet
Flöte allein: Huber, Lehmann, Burkhard, Pfister, Ferroud, Honegger, Debussy,
Rivier, Jolivet, Varèse, Yun.
Prüfung
- Vortrag von zwei grösseren, dem eingereichten
Verzeichnis entnommenen Werken, die dem Bewerber spätestens vier Monate vor
der Prüfung bezeichnet werden.
- Vortrag von zwei grösseren, neu einstudierten
Werken, die dem Bewerber spätestens vier Monate vor der Prüfung bezeichnet
werden.
Eines der unter a) oder b) bezeichneten Werke muss ein Konzertsatz sein. Ein
grösseres Werk kann durch zwei oder mehrere kleinere ersetzt werden.
- Vortrag eines Kammermusikstückes mindestens
in Triobesetzung.
- Vortrag eines dem Bewerber nicht bekannten Stückes
mittlerer Schwierigkeit, für dessen Studium ihm und einem allfälligen Begleiter
unmittelbar vor der Prüfung ohne Beisein des Lehrers anderthalb Stunden eingeräumt
werden (Zeitstück).
- Blattspiel von zwei mittelschweren Stücken verschiedener
Stilrichtungen.
- Analyse eines am Vortag der Prüfung bezeichneten
Satzes aus dem Prüfungsprogramm.
Auswendigspielen mindestens eines Stückes ist erwünscht.
Der Kandidat muss seinen Klavierbegleiter selber stellen.
Panflöte
Anforderungen
Vorbildung in Technik und Vortrag, wie sie für die
Beherrschung von Kompositionen folgenden Schwierigkeitsgrades erforderlich ist:
Bearbeitungen:
Sonaten: G.P. Platti e-moll. F. Mancini.
G.Ph. Telemann a-moll und e-moll (orig. für Oboe). J.B. Loeillet. J. Stanley.
L. Vinci G-dur (orig. für Oboe). G. Sammartini G-dur und a-moll. G.F. Händel
e-moll. Largo von F. M. Veracini.
J. Rheinberger: Andante Pastorale aus op. 98 (orig.
für Oboe und Orgel). M. Reger: Romanze. C. Saint-Saens: Sonate für Oboe op.
166. G. Fauré: Berceuse, Apres un reve. C. Debussy: Syrinx. A. Roussel: Krishna
aus Joueurs de Flute. F. Busoni: Albumblatt e-moll. B. Bartok: Rumänische Volkstänze.
M. Unkel: 2 Fantasiestücke für Oboe.
Kammermusik:
W. A. Mozart: Flötenquartett KV 285, Rondo für Violine
KV 373 bzw. Anh. 184.
Originaiwerke:
T. Wegmann: Fantasie. P. Wettstein: Arkadische
Spielereien. W. Hofmann: Psalm ohne Worte, Skizzen. J. Rutishauser: Eternity,
Dialoge. N. J. Schneider: Willst du eine Welt... 5.5. Syrinx: Poursuite de la
Nymphe (solo). P. Rizzi: Gigue Panique, Tambourin, Panadeus-Serenade. F. Winteler:
Fünf Etüden.
Die Prüfung entspricht derjenigen für Querflöte.
C. Pädagogischer Teil
Die pädagogische Prüfung gliedert sich in drei Teile:
- Lektionen
Eine Lektion von 40 Minuten mit einem eigenen Schüler. Eine Lehrprobe von
30 Minuten mit einem Fremdschüler einer anderen Stufe. Die Organisation des
Fremdschülers ist Aufgabe der Didaktik- oder der Hauptfach-Lehrperson (sofern
diese die didaktische Ausbildung übernimmt). Die Studentin/der Student kann
sich eine Woche vor der Prüfung über Alter und aktuellen Unterrichtsstoff
des Fremdschülers informieren. Eine der beiden Lektionen kann mit einer Gruppe
durchgeführt werden. Improvisation soll Bestandteil der Lektion mit
dem eigenen Schüler sein.
1.a Schriftliche Arbeiten
Schülerbericht: Ein ausformulierter Bericht über den Ablauf von
10 Lektionen der letzten Zeit vor der Prüfung. Dieser Bericht von 10-20
Seiten Text bei mittlerem Zeilenabstand soll sowohl Überlegungen zur
Schülerpersönlichkeit als auch Überlegungen zur Unterrichtsarbeit
(Nahziel/Fernziel) enthalten und muss von der Didaktik- oder Hauptfachlehrperson
(sofern diese die didaktische Ausbildung übernimmt) unterschrieben sein.
Der beschriebene Schüler nimmt, wenn immer möglich, an der ersten
Lektion teil.
Lektionsbericht von mindestens 3 Hospitationen bei andern Lehrpersonen
(alle Stufen und Fachrichtungen möglich). Diese Lektionsberichte werden
nicht bewertet.
Hausarbeit über ein frei gewähltes allgemein pädagogisches
oder instrumenten-spezifisches, fachdidaktisches Thema (Umfang 8-12 Seiten
Text bei mittlerem Zeilenabstand, ausgenommen Abbildungen und Notenbeispiele).
Alle schriftlichen Arbeiten sind maschinengeschrieben
in drei Exemplaren spätestens drei Wochen vor der Prüfung einzureichen.
- Mündliche Prüfung - Kolloquium
2.1 Überlegungen zu den Lektionen und
zur Musikpädagogik (z.B. zu Einzel- und Gruppenunterricht), der fachspezifischen
Methodik und Didaktik.
2.2 Referat über drei vom Kandidaten/von der Kandidatin gewählte Werke der
Unterrichtsliteratur aus verschiedenen Stilbereichen und verschiedener
Anforderung in Bezug auf technische, musikalische und methodische Aspekte.
2.3 Kenntnis der wichtigsten Lehrmethoden
und pädagogisch-methodischen Hauptwerke sowie der Unterrichts- und Vortragsliteratur
(siehe fachspezifisches Vademecum).
2.4 Kenntnis des Baus, der Geschichte und
der Akustik des Instruments (Kenntnis des Stimmapparats).
- Klavier im Nebenfach
3.1 Vortrag eines vorbereiteten, selbstgewählten
Klavierstücks; bei Sologesang ist auch eine Klavierbegleitung möglich.
3.2 Einbezug des Klaviers als Unterrichtsmedium
während der ersten Lektion (z.B. zum Begleiten eines Vortragsstücks - mit
allfälliger Vereinfachung der originalen
Vorlage - , einer technischen Übung, einer Improvisation usw.). Für Viola
da Gamba kann als Begleitinstrument
anstelle von Klavier auch Cembalo, Laute oder Gitarre verwendet werden.
3.2 Bei den Zupfinstrumenten entfällt Punkt
3.1 dafür wird erwartet, dass das Zupfinstrument während der ersten Lektion
als Begleitinstrument einbezogen wird.
Zeitlicher Ablauf Erste Lektion: 40 Minuten Lehrprobe: 30 Minuten Kolloquium:
30 Minuten Gesamt: 2 Stunden
D. Dauer der einzelnen
Prüfungen
- Theoretischer Teil:
Schriftliche Prüfungen 5 + 4 Stunden, durchgeführt
an zwei verschiedenen Tagen
Mündliche Prüfung 1 1/4 Stunden
und je 1/2 Stunde Vorbereitung
- Praktischer Teil:
Vorbereitung zum Zeitstück 1 1/2 Stunden
Praktische Prüfung 2
Stunden
- Pädagogischer Teil:
2 Stunden
Rekapitulationsprüfung
(Punkt III/2 des Diplom-Reglements)
Formenlehre: Formale Analyse zweier Stücke,
für die der Kandidat eine halbe Stunde Vorbereitungszeit erhält
Gehörbildung: Blattsingen (Violin- und Bass-Schlüssel).
Singen von Intervallen, Akkorden und Skalen von einem beliebigen Ton aus, auf-
und abwärts. Bestimmen von Intervallen, Akkorden und Akkordfolgen.
Harmonielehre: Harmonisieren einer volksliedartigen
Melodie. Ausführen einer Modulation. Erläutern harmonischer Zusammenhänge anhand
eines vorgelegten Literaturfragmentes (Harmonische Analyse).
Musikgeschichte: Stichprobenartige Fragen
im allgemeinen Überblick. Etwas eingehendere Fragen das Hauptfach betreffend.
Jedes Teilgebiet wird während ca. 15 Minuten geprüft;
die Gesamtprüfungsdauer beträgt 75 Minuten.
Diplom für Gehörbildung/Solfège
Voraussetzungen für dieses Diplomstudium sind:
- Besitz eines vom SMPV anerkannten Musiklehrerdiploms
- Pianistische Fähigkeiten zum spielen von Werken
in folgendem Schwierigkeitsgrad:
J. S. Bach: zweistimmige Inventionen. Haydn: leichte Klaviersonaten. Schubert:
Stücke in mittlerer Schwierigkeit. Schumann: Album für die Jugend. Béla Bartok:
Für Kinder
Prüfung:
1. Tonarten und Tonleitern Alle Dur- und
moll-Tonarten; chromatische Tonleiter und andere Tonleitern: Pentatonik, Kirchentonarten
und Ganztonleiter
2. Taktarten
einfache, zusammengesetzte und unregelmässige
3. Schriftliche Prüfung
a) Herausfinden und aufschreiben der Tonartvorzeichnungen
und der Taktarten von sechs Melodien, die am Klavier vorgespielt werden
b) Einstimmiges Melodiediktat, modulierend und
mit Chromatik
c) Zweistimmiges polyphones Diktat
d) Vierstimmiges Diktat
e) Atonales Diktat
f) Bestimmen von 12 Septimenakkorden mit Umkehrungen
und erkennen von 12 Tontrauben (Cluster) zu drei oder vier Tönen
4. Mündliche und praktische Prüfung
a) Harmonisieren aller Dur- und moll-Tonarten
sowie der chromatischen Tonleiter
b) Vom-Blantsingen einer Melodie mit schwierigen
Rhythmen (bis 32-tel-Noten) mit Modulation, im Violinschlüssel
c) Vom-Blattsingen einer einfachen Melodie mit
wechselnden Schlüsseln
d) Lesen von Orchesterpartituren oder Stimmen
für transponierende Instrumente 17
e) Gesungene Improvisation nach einem vorgegebenen
Anfang mit Tonnamen oder Tonsilben, in einer Form und mit Modulationen, in
einer Tonart mit drei oder mehr Vorzeichen
f) Zweistimmige Improvisation am Klavier, harmonisch
und polyphon, nach einem vorgegebenen Anfang
g) Improvisation am Klavier von zweistimmigen
Motiven mit tonalen Funktionen
h) Klavierbegleitung über harmonische Kadenzen,
nach vorgegebenen Rhythmusmotiven
i) Harmonisation am Klavier einer gegebenen Melodie
j) Nachsingen, erkennen und singen auf Verlangen
aller Intervalle, aufsteigend und absteigend, der Dreiklänge und Septakkorde
sowie aller Tonleitern
5. Klavier
a) Vorspiel von drei Werken aus verschiedenen
Epochen gemäss der oben angegebenen Liste
b) Spielen und transponieren von Liedern mit pädagogischer
Zielsetzung (Volkslieder, Lieder im Zwei- bis Fünftonbereich, Lieder mit spezifischen
Intervall-Anfängen)
6. Pädagogik
a) 50-minütige Probelektion mit Kindern in Gehörbildung,
enthaltend Gehörübungen, Rhythmusübungen, Diktat mündlich und schriftlich,
Sequenzen, Vom-Blattlesen und Improvisation
b) Antworten auf Fragen, welche die Probelektion
betreffen
c) Kenntnis verschiedener Prinzipien der Musikerziehung
(Jaques-Dalcroze, Willems, Orff; Kodaly, usw.) sowie genereller Probleme in
der Musikerziehung
d) Schriftliche Arbeit über ein frei gewähltes
Thema zur Vorstufe des Gehör bildungsunterrichtes und zum Gehörbildungsunterricht
f) An der Prüfung muss ein Tagebuch über mindestens
10 Unterrichtslektionen vorgewiesen werden; mit Angaben und Überlegungen zur
Persönlichkeit der Kinder, Arbeitsvorgehen und gesetzte Ziele.
Dieses Reglement tritt ab Herbst
1997 in Kraft, es hebt alle früheren Reglemente auf
Zürich, September 1996
Der Zentralpräsident: Roland Vuataz
Die Prüfungsleitung: Itita Wolfeosberger, Werner Misteh, Valentino Ragni
2 Auflage, September
1998, erweitert um Panflöte und Diplom für Gehörbildung/Solfège