SCHWEIZERISCHER MUSIKPÄDAGOGISCHER VERBAND

SMPV

 

REGLEMENT

FÜR DIE

LEHRDIPLOM-PRÜFUNGEN

    

 

 

 

Schweizerischer Musikpädagogischer Verband

SMPV

 

REGLEMENT FÜR DIE LEHRDIPLOM-PRÜFUNGEN

 

Zulassungsprüfung
Zwischenprüfung
Lehrdiplom-Prüfungen

  1. Voraussetzungen
  2. Termine, Anmeldungen, Gebühren
  3. Organisation
  4. Prüfungsordnung

A. Theoretischer Teil

B. Praktischer Teil

C. Pädagogischer Teil

D. Dauer der einzelnen Prüfungen

Rekapitulationsprüfung

Diplom für Gehörbildung/SoIfège

 

Der Schweizerische Musikpädagogische Verband SMPV veranstaltet gemäss § 3, lit. b der Statuten Fachprüfungen zum Erwerb eines Musik-Lehrdiploms.

Für diese Prüfungen gelten die folgenden Bestimmungen. Sie werden durch eine Studien-ordnung ergänzt, die Einzelheiten über Obligatorien, Termine, Anmeldungen, Gebühren usw. enthält.

Für den theoretischen und den pädagogischen Teil der Lehrdiplomprüfungen geben das einschlägige Vademecum und das instrumentenspezifische Vademecum detaillierte Auskunft über die Anforderungen. Sie können beim Verbandssekretariat bezogen werden.

 

Zulassungsprüfung

Die Zulassung zur Lehrdiplom-Prüfung setzt die Ablegung einer Zulassungsprüfung voraus. Der Entscheid der Expertenkommission erfolgt dabei nur mit ,,Ja" oder ,,Nein". Im positiven Fall können die Kandidaten frühestens nach vier, spätestens nach acht Semestern zur theoretischen und frühestens nach vier, spätestens nach zehn Semestern zur praktischen und nach elf Semestern zur pädagogischen Prüfung antreten. In besonderen Fällen können Ausnahmen für ein früheres oder späteres Ablegen der Diplom-Prüfung bewilligt werden. Nach bestandener Zulassungsprüfung ist das Berufsstudium bei Mitgliedern des SMPV zu absolvieren.

Die Zulassungsprüfung haben alle Bewerber in denjenigen Fächern zu bestehen, in denen sie beim SMPV die Diplomprüfung abzulegen wünschen (theoretische und/oder praktische Prüfung). Über Ausnahmen entscheidet der Zentralvorstand.

Eine etwa einsemestrige Vorbereitung bei einem Theorielehrer wird empfohlen.

Anmeldeformulare sind beim Verbandssekretariat zu beziehen. Letzte Anmeldetermine sind der 1. Juni und der 1. Dezember. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Prüfungsordnung

Die Prüfungen finden in der Regel nach Herbst- und Frühjahrsanfang statt. Ort und Zeit werden von der Prüfungsleitung bestimmt und rechtzeitig bekanntgegeben. Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus der Prüfungsleitung, dem Experten/der Expertin des Faches und dem/der vom Zentralvorstand delegierten Experten/Expertin.

A. Prüfung in Theorie

1. Gehörbildung (schriftlich)

  1. Intervalle auf- und abwärts sowie im Zusammenklang
  2. Akkorde: Dur- und Moll-Dreiklänge (auch in Sext- und Quart-sext-Akkordstellung), verminderte und übermässige Dreiklänge. Dominant- und verminderte Septimen-Akkorde nur in Grundstellung. Die Akkorde werden zum Teil auch in weiter Lage gespielt.
  3. Musikdiktate: einstimmig: einfache, modulierende Melodie harmonisch: leitereigene Stufen- oder Funktionsfolge in Grundstellung (Kadenz) rhythmisch-metrisch: Notation eines Beispiels

2. Beliebige Begleitung einer kurzen, volksliedartigen Melodie (Erkennen der harmonischen Grundlage)

 

B. Praktische Prüfung

Vortrag von zwei Werken oder einzelnen Sätzen in unterschiedlicher Stilrichtung und Technik nach freier Wahl; Dauer höchstens 15 Min.

Leichtes Blattspielstück

Vom-Blatt-Singen eines einfachen Melodieabschnittes, Wiedergabe eines vorgelegten Rhythmusbeispiels durch Sprechen.

 

C. Besprechung

Beratung der Prüfungskommission und Gespräch mit dem Kandidaten/der Kandidatin, wobei diesem/dieser im Fall eines negativen Ausgangs auch mitgeteilt wird, ob und wann ihm/ihr eine neuerliche Anmeldung zur Aufnahmeprüfung empfohlen werden kann. Die Prüfung kann auch bei negativer Empfehlung einmal wiederholt werden.

Nach bestandener Prüfung erhalten die Kandidaten einen Fragebogen und ein Informationsblatt zwecks Förderung der Kontakte während der Studienzeit, sowie das Testatheft (siehe II, 6c des Diplom-Reglements). Gegen eine jährliche Gebühr erhalten sie regelmässig das Mitteilungsblatt/Bulletin/Bolletino SMPV/SSPM.

 

 

Zwischenprüfung

Die praktische Zwischenprüfung ist obligatorisch und soll spätestens 4 Semester vor der praktischen Prüfung abgelegt werden. An der Zulassungsprüfung kann das Prüfungsgremium die Zwischenprüfung erlassen. An dieser Prüfung haben die Kandidaten zwei bis drei selbst-gewählte Stücke mit einer Gesamtspieldauer von 15 bis 20 Minuten vorzutragen, sowie ein vom Fachexperten bestimmtes, neu einstudiertes Stück von fünf bis sechs Minuten Spieldauer (Vorbereitungszeit: 2 Monate). Ferner wird ein mittelschweres Stück zum Vom-Blatt-Spielen vorgelegt. Die Prüfung wird nicht benotet. Im Falle des Nichtbestehens kann sie einmal wiederholt werden.

Eine Zwischenprüfung in Musiktheorie kann von Kandidaten oder deren Theorielehrern jederzeit beantragt werden.

Literatur zur Auswahl:

Kolneder: ,,Singen-Hören-Schreiben", Übungshefte 2+3 (Schott) - Cornago: Cento Solfeggi cantati (Carisch) - ,,Solfège des Solfèges" Vol. IE.(Lemoine) - Pozzoli: Guida teorico-pratica, ab S. 18 ff (Ricordi) - Mackamul: Lehrbuch für Gehörbildung (Bärenreiter)

 

 

Diplomprüfung

I. Voraussetzungen

  1. Zur Prüfung zugelassen werden Bewerber, die ihre Berufsstudien (Hauptfach, theoretische und pädagogische Fächer) bei Verbandsmitgliedern absolviert haben, die als Berufsausbildner akkreditiert sind oder ihre Akkreditierung beantragt haben. (Theorielehrpersonen: Theorielehrerdiplom genügt). Die Lehrpersonen bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit dieser Angaben. Die Anmeldung zur Theorieprüfung und das verlangte Zeugnis dürfen nur von diplomierten oder akkreditierten Theorielehrpersonen unterzeichnet werden. Über Ausnahmen entscheidet der Zentralvorstand.

  2. Für die Zulassung ist das Bestehen der Zulassungsprüfung und der praktischen Zwischenprüfung erforderlich.

  3. Die Bewerber sollen bei der Anmeldung zur Diplomprüfung das 19. Altersjahr zurückgelegt haben.

  4. Bewerber, die sich ohne Erfolg einer Prüfung unterzogen haben, können erst nach Jahresfrist ein zweites und letztes Mal zur Prüfung zugelassen werden. Die Prüfungskommission kann aber in Ausnahmefallen eine kürzere Frist gewähren.

 

II. Termine, Anmeldung, Gebühren

  1. Die ordentlichen Prüfungen finden im Frühjahr (in der Regel 15. April bis 30. Juni) und im Herbst (in der Regel 5. Oktober bis 20. Dezember) statt. Die Termine werden von der Prüfungsleitung festgesetzt. Zu anderen Zeiten können auf Wunsch und unter besonderen Umständen ausserordentliche Prüfungen angesetzt werden. Für diese sind besondere Gebühren zu entrichten.

  2. Die Anmeldungen für die Frühjahrsprüfungen haben bis zum 1. Dezember des Vorjahres, diejenigen für die Herbstprüfungen bis zum 1. Juni zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Anmeldungen für ausserordentliche Prüfungen können jederzeit eingereicht werden. Die Anmeldeformulare müssen neben dem Lebenslauf Angaben über den allgemeinen und den musikalischen Bildungsgang enthalten.

  3. Für jede Teilprüfung ist ein gesondertes Anmeldeformular auszufüllen. Der ersten eingereichten Anmeldung für eine Teilprüfung ist der Ausweis über die bestandene Zulassungsprüfung und die praktische Zwischenprüfung beizulegen.

  4. Die Bewerber für den praktischen Teil (siehe III/2) haben das genaue, von der Hauptfachlehrperson unterzeichnete Repertoire einzureichen, das Werke der wichtigsten Epochen mit Einschluss des 20. Jahrhunderts und mindestens ein Werk eines Schweizer Komponisten enthalten muss. Empfohlen wird ferner die Angabe möglicher Partner-Instrumente für Kammermusik. Bei ungenügendem oder zu kleinem Repertoire kann die Prüfungsleitung die Anmeldung zurückweisen.

  5. Bei der Anmeldung zur pädagogischen Prüfung muss die Didaktik- oder Hauptfachlehrperson (sofern diese die didaktische Ausbildung übernimmt) bestätigen können, dass der Kandidat/die Kandidatin unter ihrer Aufsicht einen Schüler/eine Schülerin während mindestens anderthalb Jahren unter ihrer Betreuung selbständig unterrichtet hat. Der Besuch der Begleitenden Didaktik inkl. Theoriesamstage des SMPV oder eine gleichwertige pädagogisch-didaktische Ausbildung an einem vom SMPV anerkannten Institut ist obligatorisch.
  6. Der Anmeldung sind beizulegen:

    a) In verschlossenem Couvert eine ausführliche Beurteilung der Lehrer über die Befähigung des Kandidaten/der Kandidatin in Theorie,     Hauptfach und Pädagogik.

    b) Kopien der Zeugnisse über die allgemeine und die musikalische Bildung.
    c) Das von den Lehrern und Kursleitern unterzeichnete Testatheft.

  7. Die Gebührenansätze sind der Studienordnung zu entnehmen.
  8. Abmeldungen und Verschiebungsgesuche auf eine spätere Prüfungsperiode werden nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses bewilligt. In diesem Falle werden die Prüfungsgebühren (abzüglich Fr. 50.--) zurückerstattet oder gutgeschrieben. Bei Absagen ohne ärztliches Zeugnis verfällt die Prüfungsgebühr; doch steht es der Prüfungsleitung frei, in Härtefallen einen Teilbetrag zurückzuerstatten.

 

III. Organisation

  1. Die Prüfungen werden von der Prüfungsleitung und der aus drei Mitgliedern bestehenden Prüfungskommission abgenommen. Einer/eine der Experten ist vom Zentralvorstand delegiert. Bei den Theorieprüfungen prüfen die beiden andern Experten, bei den beiden andern Prüfungen ist einer/eine Experte/Expertin des betreffenden Faches.

  2. Die Prüfung für Kandidaten der Instrumentalfächer und des Sologesangs gliedert sich in drei Teile:

    a) theoretischer Teil (Gehörbildung, Akustik, Instrumentenkunde, Harmonie- und Satzlehre, Formenlehre, Analyse, Musikgeschichte, Stilkunde und Hausarbeit)
    b) praktischer Teil (Instrument, Sologesang)
    c) pädagogischer Teil (Schülerbericht, Hausarbeit, Lektion, Lehrprobe, mündliche Prüfung und Klavier im Nebenfach)


    Das Bestehen der theoretischen Teilprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen und pädagogischen Prüfung.

    Die praktische Teilprüfung darf frühestens ein halbes Jahr und muss spätestens drei Jahre nach der theoretischen Prüfung abgelegt werden.

    Wird dieser Zeitraum überschritten, muss in den theoretischen Fächern eine einstündige, mündliche Rekapitulationsprüfung in Gehörbildung, Harmonielehre, Musikgeschichte und Formenlehre abgelegt werden. Diese findet in der Regel ein halbes Jahr vor der praktischen Prüfung statt. Die Rekapitulationsprüfung wird mit ,,bestanden" oder ,,nicht bestanden" bewertet. Im letzteren Falle kann sie einmal wiederholt werden. Für das Diplomprädikat sind nach bestandener Rekapitulationsprüfung einzig die Noten der seinerzeitigen Theorieprüfung gültig (siehe Anhang Seite 36).

    In der Regel werden im Abstand eines Semesters zuerst die praktische, dann die pädagogische Prüfung abgelegt. In Ausnahmefällen kann die Frist auf zwei Semester erstreckt werden oder es können beide Teile innerhalb derselben Prüfungsperiode, jedoch getrennt, absolviert werden.

  3. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der drei Teile (2a, 2b, 2c) mindestens die Durchschnittsnote 4 erreicht wurde. Es gelten jedoch folgende Sonderbestimmungen:

    a) Haben Kandidaten in einem Fach des theoretischen Teils eine Note unter 3,5 oder in zwei Fächern eine Note unter 4 erhalten, so muss die Prüfung nur in den betreffenden Fächern wiederholt werden, wenn der Durchschnitt der Noten 4 oder mehr beträgt. Gehörbildung, Tonsatz, Formenlehre und Analyse werden schriftlich und mündlich gesondert benotet. Akustik und Instrumentenkunde schriftlich und Musikgeschichte und Stilkunde mündlich werden ebenfalls gesondert benotet.

    b) Im praktischen Teil muss für Technik und Vortrag rnindestens je die Note 4 erreicht werden; andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.

    c) Ist in einer der Lektionen die Note 4 nicht erreicht, so muss sie wiederholt werden, wenn der Gesamtdurchschnitt der pädagogischen Prüfung 4 oder mehr beträgt. Eine nicht bestandene Teilprüfung muss als Ganzes wiederholt werden.

  4. Nach den bestandenen Prüfungen erhält der Bewerber ein Diplom sowie ein Beiblatt mit den erreichten Zensuren. Das Prädikat ergibt sich aus dem Durchschnitt der einfach berechneten Noten in den drei Hauptteilen. Die Prädikate lauten:

    mit Auszeichnung   5,75 - 6
    sehr gut                    5,25 - 5,74
    gut                            4,75 - 5,24
                                      4 - 4,74

    Das Diplom ist in der Regel den staatlichen Lehrdiplomen der schweizerischen Konservatorien gleichgestellt. Es berechtigt zum Eintritt in den SMPV als Aktiv-Mitglied.

  5. Die schriftlichen Arbeiten der Bewerber und die Zensurtabellen kommen zu den Akten. Schülerbericht und Hausarbeiten können auf Ersuchen des Kandidaten zurückgegeben werden.

  6. Zu näheren Auskünften über das Prüfungsergebnis an den Bewerber, seine Angehörigen oder seine Lehrer sind einzig die Prüfungsleitung und allenfalls der Zentralpräsident berechtigt, aber nicht verpflichtet.

  7. Die Teilnahme der Theorie-, Hauptfach- und Didaktiklehrpersonen der Kandidaten an den Prüfungen und deren Auswertung wird erwartet. Die Hauptfachlehrperson ist Mitunter-zeichner des Diploms. Über die Zulassung von weiteren Zuhörern entscheidet auf vorherige Anfrage hin die Prüfungsleitung in Verbindung mit dem Zentralpräsidenten. Die Beratung findet ohne allfällige Zuhörer statt.

  8. Wünscht ein Kandidat, die praktische und pädagogische Diplom-Prüfung beim SMPV zu absolvieren, nachdem er an einer vom SMPV anerkannten Ausbildungsstätte bereits die ganze theoretische Teilprüfung nach den dort geltenden Normen bestanden hat, so wird ihm diese unter Berücksichtigung der unter III,2 gesetzten Fristen angerechnet. Die pädagogische Prüfung muss beim SMPV abgelegt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Zentralvorstand.

  9. Hat ein Kandidat beim SMPV oder an einer vom SMPV anerkannten Ausbildungsstätte ein Lehrdiplom erworben und wünscht, sich in einem anderen Fach einer Diplomprüfung zu unterziehen, so wird ihm der theoretische Teil der früheren Prüfung angerechnet. Ausländische Prüfungen können nur in besonderen Fällen aufgrund der Einsicht in die Unterlagen anerkannt werden.

  10. Gegen Entscheide der Prüfungskommission kann ein Kandidat innerhalb von 30 Tagen beim Zentralvorstand Rekurs erheben. Der Antrag hat eine schriftliche Begründung zu enthalten.

 

IV. Prüfungsordnung

 

A. Theoretischer Teil

Vorbemerkung:
Dieser Teil setzt in seinen einzelnen Gebieten die Kenntnis der allgemeinen Musiklehre voraus. Die Kenntnisse in Artikulations-, Phrasierungs- und Verzierungslehre sind erst in der praktischen und pädagogischen Prüfung nachzuweisen.

  1. Gehörbildung

    Schriftlich (nach Diktat):
    Die Beispiele werden der Literatur entnommen.

    a) Melodie
    b) Zweistimmiger polyphoner Satz
    c) Akkordischer Satz
    d) Rhythmus
    e) Heraushören von Fehlern

    Mündlich:

    a) Vom-Blattt-Singen zweier Melodien in verschiedenen Schlüsseln inkl. C-Schlüssel
    b) Singen von Intervallen, Akkorden und Skalen von einem beliebigen Ton aus, auf- und abwärts
    c) Bestimmen von Intervallen, Akkorden und Akkordfolgen d) Rhythmusübungen

  2. Akustik und Instrumentenkunde (nur schriftlich)

    a) Grundbegriffe der musikalischen Akustik und Elektroakustik (siehe Vademecum) b) Bau und Funktionsweise der heute gebräuchlichen Instrumente, Gründzüge ihrer Spieltechnik, Stimmung, Tonumfang und Notation (transponierende Instrumente); Kenntnis gebräuchlicher Partiturbilder
  3. Tonsatz

    Schriftlich:
    (Die Aufgaben werden der Literatur entnommen)

    a) Eine zweistimmige kontrapunktische Aufgabe
    b) Eine Harmonisierungsaufgabe
    c) Eine Bearbeitung oder ein Arrangement oder Komponieren eines zwei- oder dreistimmigen Satzes in einem Stil des 20. Jahrhunderts (als Hausaufgabe)

    In allen Bereichen stehen den Kandidaten mindestens drei verschiedenartige Aufgaben zur Auswahl.

    Mündlich und am Klavier (oder auf der Gitarre oder auf dem Akkordeon):

    a) Spielen eines bezifferten Basses aus der Generalbass-Zeit
    b) Harmonisieren einer Melodie in beliebigem Satz

    Vorbereitungszeit für a) und b): 1/2 Stunde

    c) Spielen von Kadenzen nach Stufendiktat, Ausführen von Modulationen, Auflösen chromatischer Akkorde

  4. Formenlehre und Analyse

    Schriftlich (ohne Instrument):

    Formale, thematische, satztechnische und harmonische Analyse einer vorgelegten Komposition

    Mündlich:

    Formale, thematische, satztechnische Analyse, Erläutern harmonischer Zusammenhänge von Kompositionen oder Kompositionsfragmenten aus verschiedenen Stilbereichen und in verschiedenen Satztechniken mit Einschluss des 20. Jahrhunderts.
    Vorbereitungszeit: 1/2 Stunde

  5. Musikgeschichte (mündlich):

    a) Allgemeiner Überblick
    b) Eingehendere Prüfung in einem von den Kandidaten gewählten Gebiet

  6. Höranalyse und Stilkunde (mündlich):

    a) Harmonische, satztechnische, formale und stilgeschichtliche Analyse von Werken aus verschiedenen Epochen anhand von Tonträgern
    b) Kenntnis verschiedener Kompositions- und Tonsysteme bis zur Gegenwart

  7. Hausarbeit Die Kandidaten haben aus drei zur Wahl gestellten, im Mitteilungsblatt veröffentlichten Themen aus dem Bereich der Musikgeschichte und Formenlehre innerhalb von sechs Monaten eine Hausarbeit zu schreiben, die der Prüfungsleitung in drei Exemplaren abzuliefern ist. Die Richtzahl für den Umfang beträgt maximal 20 Schreibmaschinenseiten bei mittlerem Zeilenabstand (ausgenommen Notenbeispiele). 9 Die schriftlichen Arbeiten in Musikdiktat, Tonsatz, Formenlehre und Analyse sowie Akustik und Instrumentenkunde finden einige Wochen vor der mündlichen Prüfung an zwei Tagen unter Aufsicht statt.

    Zeit für die schriftlichen Prüfungen:

    Diktat:                                              2 Stunden inkl. 1/4 Stunde Pause
    Formenlehre und Analyse:            3 Stunden
    Tonsatz:                                           3 Stunden
    Akustik und Instrumentenkunde: 1 Stunde

 

B. Praktischer Teil

 

Die Prüfungsaufgaben sollen nach Rücksprache mit der Hauptfachlehrperson festgelegt werden.

Auf den folgenden Seiten werden die Anforderungen und die Prüfungsbeschreibung, sowie angaben über den Schwierigkeitsgrad des Prüfungsrepertoires beschrieben.

Diese Seiten sind für das Panflötenstudium uninteressant. Deshalb sind nur die Anforderungen für Quer- und Panflöte aufgeführt. Die anderen Instrumente werden in folgender Gruppen und Reihenfolge beschrieben:

  1. Tasteninstrumente
    Klavier
    Cembalo
    Orgel
    Zusatzdiplom Clavichord
    Zusatzdiplom Hammerflügel
    Akkordeon

  2. Streichinstrumente
    Violine
    Viola
    Violincello
    Kontrabass
    Viola da Gamba

  3. Blasinstrumente
    Blockflöte
    Querflöte
    Oboe
    Klarinette
    Saxophon
    Fagott
    Horn
    Trompete
    Posaune
    Tuba
    Es-Horn
    Euphonium
    Cornet
    Panflöte

  4. Schlagzeug

  5. Zupfinstrumente
    Gitarre
    Laute
    Mandoline

  6. Sologesang

 

Querflöte

 

Anforderungen

Vorbildung in Technik und Vortrag, wie sie für die Beherrschung von Kompositionen folgenden musikalischen und technischen Schwierigkeitsgrades erforderlich ist:

Barock:

Deutschland: J.S.Bach: 7 Sonaten. Händel: 11 Sonaten. Telemann: Meth. Sonaten
Frankreich: Blavet, Boismortier, Leclair, Hotteterre
Italien: Locatelli, Platti, Veracini, Vivaldi
England: Roseingrave, Stanley
Suiten-Konzerte: J.S.Bach, Telemann, Hotteterre, Blavet, Vivaldi
Flöte allein: Telemann: Fantasien. J.S.Bach, Marais

Vorklassik:

C.Ph.E. Bach, Benda, Fritz, Krebs, Quantz

Klassik/Romantik:

Haydn, Mozart, Beethoven, Hummel, Schubert, Reinecke, Reicha, Rossini
Flötenkonzerte 18./19. Jh: Haydn, Mozart, Gluck, Hoffmeister, Quantz, Reinecke, Devienne, Leclair, Blavet, Toulu, Demersseman, Danzi, Boccherini, Pergolesi
Flöte allein
: C.Ph.E.Bach, Stamitz, Kuhlau
Virtuose Flötenmusik
Böhm, Doppler, Popp, Chaminade, Ganne, Fauré, Godard, Hüe, Genin, Enesco

Werke 20. Jh. (1. Hälfte):

Binet, Hindemith, Burkhard, Karg-Elert, Martin, Poulenc, Roussel, Dutilleux, Ibert, Sancan, Pistan, Denissow

Werke 20. Jh. (2. Hälfte):

Huber, Kelterborn, Messiaen, Fukushima, Bennet
Flöte allein: Huber, Lehmann, Burkhard, Pfister, Ferroud, Honegger, Debussy, Rivier, Jolivet, Varèse, Yun.

 

Prüfung

  1. Vortrag von zwei grösseren, dem eingereichten Verzeichnis entnommenen Werken, die dem Bewerber spätestens vier Monate vor der Prüfung bezeichnet werden.

  2. Vortrag von zwei grösseren, neu einstudierten Werken, die dem Bewerber spätestens vier Monate vor der Prüfung bezeichnet werden.

    Eines der unter a) oder b) bezeichneten Werke muss ein Konzertsatz sein. Ein grösseres Werk kann durch zwei oder mehrere kleinere ersetzt werden.

  3. Vortrag eines Kammermusikstückes mindestens in Triobesetzung.

  4. Vortrag eines dem Bewerber nicht bekannten Stückes mittlerer Schwierigkeit, für dessen Studium ihm und einem allfälligen Begleiter unmittelbar vor der Prüfung ohne Beisein des Lehrers anderthalb Stunden eingeräumt werden (Zeitstück).

  5. Blattspiel von zwei mittelschweren Stücken verschiedener Stilrichtungen.

  6. Analyse eines am Vortag der Prüfung bezeichneten Satzes aus dem Prüfungsprogramm.

Auswendigspielen mindestens eines Stückes ist erwünscht. Der Kandidat muss seinen Klavierbegleiter selber stellen.

Panflöte

 

Anforderungen

Vorbildung in Technik und Vortrag, wie sie für die Beherrschung von Kompositionen folgenden Schwierigkeitsgrades erforderlich ist:

Bearbeitungen:
Sonaten: G.P. Platti e-moll. F. Mancini. G.Ph. Telemann a-moll und e-moll (orig. für Oboe). J.B. Loeillet. J. Stanley. L. Vinci G-dur (orig. für Oboe). G. Sammartini G-dur und a-moll. G.F. Händel e-moll. Largo von F. M. Veracini.

J. Rheinberger: Andante Pastorale aus op. 98 (orig. für Oboe und Orgel). M. Reger: Romanze. C. Saint-Saens: Sonate für Oboe op. 166. G. Fauré: Berceuse, Apres un reve. C. Debussy: Syrinx. A. Roussel: Krishna aus Joueurs de Flute. F. Busoni: Albumblatt e-moll. B. Bartok: Rumänische Volkstänze. M. Unkel: 2 Fantasiestücke für Oboe.

Kammermusik:

W. A. Mozart: Flötenquartett KV 285, Rondo für Violine KV 373 bzw. Anh. 184.

Originaiwerke:

T. Wegmann: Fantasie. P. Wettstein: Arkadische Spielereien. W. Hofmann: Psalm ohne Worte, Skizzen. J. Rutishauser: Eternity, Dialoge. N. J. Schneider: Willst du eine Welt... 5.5. Syrinx: Poursuite de la Nymphe (solo). P. Rizzi: Gigue Panique, Tambourin, Panadeus-Serenade. F. Winteler: Fünf Etüden.

Die Prüfung entspricht derjenigen für Querflöte.

 

 

C. Pädagogischer Teil

 

Die pädagogische Prüfung gliedert sich in drei Teile:

  1. Lektionen

    Eine Lektion von 40 Minuten mit einem eigenen Schüler. Eine Lehrprobe von 30 Minuten mit einem Fremdschüler einer anderen Stufe. Die Organisation des Fremdschülers ist Aufgabe der Didaktik- oder der Hauptfach-Lehrperson (sofern diese die didaktische Ausbildung übernimmt). Die Studentin/der Student kann sich eine Woche vor der Prüfung über Alter und aktuellen Unterrichtsstoff des Fremdschülers informieren. Eine der beiden Lektionen kann mit einer Gruppe durchgeführt werden. Improvisation soll Bestandteil der Lektion mit dem eigenen Schüler sein.

    1.a Schriftliche Arbeiten

    Schülerbericht: Ein ausformulierter Bericht über den Ablauf von 10 Lektionen der letzten Zeit vor der Prüfung. Dieser Bericht von 10-20 Seiten Text bei mittlerem Zeilenabstand soll sowohl Überlegungen zur Schülerpersönlichkeit als auch Überlegungen zur Unterrichtsarbeit (Nahziel/Fernziel) enthalten und muss von der Didaktik- oder Hauptfachlehrperson (sofern diese die didaktische Ausbildung übernimmt) unterschrieben sein. Der beschriebene Schüler nimmt, wenn immer möglich, an der ersten Lektion teil.

    Lektionsbericht von mindestens 3 Hospitationen bei andern Lehrpersonen (alle Stufen und Fachrichtungen möglich). Diese Lektionsberichte werden nicht bewertet.

    Hausarbeit
    über ein frei gewähltes allgemein pädagogisches oder instrumenten-spezifisches, fachdidaktisches Thema (Umfang 8-12 Seiten Text bei mittlerem Zeilenabstand, ausgenommen Abbildungen und Notenbeispiele).

    Alle schriftlichen Arbeiten sind maschinengeschrieben in drei Exemplaren spätestens drei Wochen vor der Prüfung einzureichen.

  2. Mündliche Prüfung - Kolloquium

    2.1 Überlegungen zu den Lektionen und zur Musikpädagogik (z.B. zu Einzel- und Gruppenunterricht), der fachspezifischen Methodik und        Didaktik.

    2.2 Referat über drei vom Kandidaten/von der Kandidatin gewählte Werke der Unterrichtsliteratur aus verschiedenen Stilbereichen und       verschiedener Anforderung in Bezug auf technische, musikalische und methodische Aspekte.

    2.3 Kenntnis der wichtigsten Lehrmethoden und pädagogisch-methodischen Hauptwerke sowie der Unterrichts- und Vortragsliteratur (siehe       fachspezifisches Vademecum).

    2.4 Kenntnis des Baus, der Geschichte und der Akustik des Instruments (Kenntnis des Stimmapparats).

  3. Klavier im Nebenfach

    3.1 Vortrag eines vorbereiteten, selbstgewählten Klavierstücks; bei Sologesang ist auch eine Klavierbegleitung möglich.

    3.2 Einbezug des Klaviers als Unterrichtsmedium während der ersten Lektion (z.B. zum Begleiten eines Vortragsstücks - mit allfälliger        Vereinfachung der originalen Vorlage - , einer technischen Übung, einer Improvisation usw.). Für Viola da Gamba kann als        Begleitinstrument anstelle von Klavier auch Cembalo, Laute oder Gitarre verwendet werden.

    3.2 Bei den Zupfinstrumenten entfällt Punkt 3.1 dafür wird erwartet, dass das Zupfinstrument während der ersten Lektion als Begleitinstrument       einbezogen wird. Zeitlicher Ablauf Erste Lektion: 40 Minuten Lehrprobe: 30 Minuten Kolloquium: 30 Minuten Gesamt: 2 Stunden

 

 

D. Dauer der einzelnen Prüfungen

 

  1. Theoretischer Teil:
    Schriftliche Prüfungen     5 + 4 Stunden, durchgeführt an zwei verschiedenen Tagen
    Mündliche Prüfung         1 1/4 Stunden und je 1/2 Stunde Vorbereitung

  2. Praktischer Teil:
    Vorbereitung zum Zeitstück    1 1/2 Stunden
    Praktische Prüfung                    2 Stunden

  3. Pädagogischer Teil:
    2 Stunden

 

Rekapitulationsprüfung

(Punkt III/2 des Diplom-Reglements)

 

Formenlehre: Formale Analyse zweier Stücke, für die der Kandidat eine halbe Stunde Vorbereitungszeit erhält

Gehörbildung: Blattsingen (Violin- und Bass-Schlüssel). Singen von Intervallen, Akkorden und Skalen von einem beliebigen Ton aus, auf- und abwärts. Bestimmen von Intervallen, Akkorden und Akkordfolgen.

Harmonielehre: Harmonisieren einer volksliedartigen Melodie. Ausführen einer Modulation. Erläutern harmonischer Zusammenhänge anhand eines vorgelegten Literaturfragmentes (Harmonische Analyse).

Musikgeschichte: Stichprobenartige Fragen im allgemeinen Überblick. Etwas eingehendere Fragen das Hauptfach betreffend.

Jedes Teilgebiet wird während ca. 15 Minuten geprüft; die Gesamtprüfungsdauer beträgt 75 Minuten.

 

 

Diplom für Gehörbildung/Solfège

 

Voraussetzungen für dieses Diplomstudium sind:

  1. Besitz eines vom SMPV anerkannten Musiklehrerdiploms

  2. Pianistische Fähigkeiten zum spielen von Werken in folgendem Schwierigkeitsgrad:

    J. S. Bach: zweistimmige Inventionen. Haydn: leichte Klaviersonaten. Schubert: Stücke in mittlerer Schwierigkeit. Schumann: Album für die Jugend. Béla Bartok: Für Kinder

Prüfung:

1. Tonarten und Tonleitern Alle Dur- und moll-Tonarten; chromatische Tonleiter und andere Tonleitern: Pentatonik, Kirchentonarten und     Ganztonleiter

2. Taktarten
     einfache, zusammengesetzte und unregelmässige

3. Schriftliche Prüfung

a) Herausfinden und aufschreiben der Tonartvorzeichnungen und der Taktarten von sechs Melodien, die am Klavier vorgespielt werden

b) Einstimmiges Melodiediktat, modulierend und mit Chromatik

c) Zweistimmiges polyphones Diktat

d) Vierstimmiges Diktat

e) Atonales Diktat

f) Bestimmen von 12 Septimenakkorden mit Umkehrungen und erkennen von 12 Tontrauben (Cluster) zu drei oder vier Tönen

4. Mündliche und praktische Prüfung

a) Harmonisieren aller Dur- und moll-Tonarten sowie der chromatischen Tonleiter

b) Vom-Blantsingen einer Melodie mit schwierigen Rhythmen (bis 32-tel-Noten) mit Modulation, im Violinschlüssel

c) Vom-Blattsingen einer einfachen Melodie mit wechselnden Schlüsseln

d) Lesen von Orchesterpartituren oder Stimmen für transponierende Instrumente 17

e) Gesungene Improvisation nach einem vorgegebenen Anfang mit Tonnamen oder Tonsilben, in einer Form und mit Modulationen, in einer Tonart mit drei oder mehr Vorzeichen

f) Zweistimmige Improvisation am Klavier, harmonisch und polyphon, nach einem vorgegebenen Anfang

g) Improvisation am Klavier von zweistimmigen Motiven mit tonalen Funktionen

h) Klavierbegleitung über harmonische Kadenzen, nach vorgegebenen Rhythmusmotiven

i) Harmonisation am Klavier einer gegebenen Melodie

j) Nachsingen, erkennen und singen auf Verlangen aller Intervalle, aufsteigend und absteigend, der Dreiklänge und Septakkorde sowie aller Tonleitern

5. Klavier

a) Vorspiel von drei Werken aus verschiedenen Epochen gemäss der oben angegebenen Liste

b) Spielen und transponieren von Liedern mit pädagogischer Zielsetzung (Volkslieder, Lieder im Zwei- bis Fünftonbereich, Lieder mit spezifischen Intervall-Anfängen)

6. Pädagogik

a) 50-minütige Probelektion mit Kindern in Gehörbildung, enthaltend Gehörübungen, Rhythmusübungen, Diktat mündlich und schriftlich, Sequenzen, Vom-Blattlesen und Improvisation

b) Antworten auf Fragen, welche die Probelektion betreffen

c) Kenntnis verschiedener Prinzipien der Musikerziehung (Jaques-Dalcroze, Willems, Orff; Kodaly, usw.) sowie genereller Probleme in der Musikerziehung

d) Schriftliche Arbeit über ein frei gewähltes Thema zur Vorstufe des Gehör bildungsunterrichtes und zum Gehörbildungsunterricht

f) An der Prüfung muss ein Tagebuch über mindestens 10 Unterrichtslektionen vorgewiesen werden; mit Angaben und Überlegungen zur Persönlichkeit der Kinder, Arbeitsvorgehen und gesetzte Ziele.

 

Dieses Reglement tritt ab Herbst 1997 in Kraft, es hebt alle früheren Reglemente auf

Zürich, September 1996

Der Zentralpräsident: Roland Vuataz
Die Prüfungsleitung: Itita Wolfeosberger, Werner Misteh, Valentino Ragni

 

2 Auflage, September 1998, erweitert um Panflöte und Diplom für Gehörbildung/Solfège